Jeder Chat benötigt mindestens eine teilnehmende Person mit Verwaltenrecht. Fällt diese Person weg, (z. B. weil ihr Profil deaktiviert oder gelöscht wurde), muss einer anderen Person das Verwaltenrecht erteilt werden. Dazu erhalten alle übrigen Chatteilnehmer mit dem nächst niederen Recht temporär das Recht, einer anderen Person das Verwaltenrecht zu erteilen.
Beispiel 1
In dem Chat "Eventplanung" hat Maxi Kirschbaum das Verwaltenrecht. Fünf Chatmitglieder haben das Schreibrecht und zwei weitere das Leserecht.
Maxi Kirschbaum geht nun für ein Jahr ins Sabbatical und vergisst, einer anderen Person das Verwaltenrecht zu erteilen. Maxis Profil wird während des Sabbatical deaktiviert und der Chat "Eventplanung" hat kein Mitglied mit aktivem Verwaltenrecht mehr.
Nun erhalten die fünf Mitglieder des Chats "Eventplanung" mit Schreibrecht temporär das Recht, einem oder mehreren Chatmitgliedern das Verwaltenrecht zu erteilen. Alternativ können sie dem Gruppenchat auch ein neues Mitglied mit Verwaltenrecht hinzuzufügen.
Wurde nun mindesten einer Person das Verwaltenrecht erteilt, wird den 5 Personen mit Schreibrecht automatisch das Recht zur Ernennung einer Person mit Verwaltenrecht entzogen. Sie haben nun wieder nur das Schreibrecht.
Beispiel 2
In dem Chat "Kantine" hat Alex Mauersegler das Verwaltenrecht. Alle anderen Chat-Teilnehmer haben das Leserecht.
Alex verabschiedet sich in ein Jahr Elternzeit und vergisst, einer anderen Person das Verwaltenrecht zu übertragen. Alex' Profil wird für die Elternzeit deaktiviert und der Chat "Kantine" hat kein Mitglied mit aktivem Verwaltenrecht mehr.
Nun erhalten alle anderen Mitglieder des Chats "Kantine" temporär das Recht, einem oder mehreren Chatmitgliedern das Verwaltenrecht zu erteilen. Alternativ können sie dem Gruppenchat auch ein neues Mitglied mit Verwaltenrecht hinzuzufügen.
Wurde nun mindesten einer Person das Verwaltenrecht erteilt, wird allen anderen Mitgliedern automatisch das Recht zur Ernennung einer Person mit Verwaltenrecht entzogen. Sie haben nun wieder nur das Leserecht.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.